Hessens Schulen haben besondere Rechte für eigene Entscheidungen. Zusätzlich zu Gesamtkonferenz, Schulelternbeirat und Schülervertretung ist die
Schulkonferenz nach §§ 128 bis 132 des Hessischen Schulgesetzes ein weiteres Entscheidungsgremium. Sie bietet die Chance der Zusammenarbeit von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern und
deren Eltern an einem Tisch und eröffnet die Möglichkeit, über Gruppeninteressen hinaus gemeinsam Schule zu machen.
Die Schulkonferenz berät und entscheidet nach § 129 des Hessischen Schulgesetzes z.B. über:
- das Schulprogramm,
- Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten,
- Mitarbeit von Eltern und anderen Personen im Unterricht und bei Schulveranstaltungen,
- die Einrichtung oder Ersetzung einer Förderstufe,
- die Stellung eines Antrags auf Durchführung eines Schulversuchs oder der Umwandlung einer Schule in eine Versuchsschule und zur Erprobung eines Modells
erweiterter Selbstständigkeit,
- Grundsätze für die Einrichtung und den Umfang freiwilliger Unterrichts- und Betreuungsangebote,
- Öffnung der Schule nach außen,
- den schuleigenen Haushalt.
Die Schulkonferenz wird gewählt, indem jede Gruppe ihre Vertreterinnen und Vertreter für sich wählt, also
- die Gesamtkonferenz aus ihrer Mitte die Lehrerinnen und Lehrer,
- der Schulelternbeirat aus der Mitte aller Eltern,
- der Schülerrat aus dem Kreise aller Schülerinnen und Schülern
Die Schulleiterin ist als Vorsitzende ständiges Mitglied der Schulkonferenz.
Vertreterinnen und Vertreter der Lehrerinnen und Lehrer
- Christoph Bach
- Christian Weller
- Andrea Elies
- Sabine Walter
- Nicole Klein
Nachrücker:
- Irina Spiegel
- Anastasia Georgiadou
- Dominique Braun
- Axel Meuser
- Regina Schulz
Vertreterinnen und Vertreter der Eltern
- Andrea Stump-Schmidt
- Sebastian Schütz
- Eden Tesfaghioris
Vertreterinnen und Vertreter der Schüler
- Samir Breidenbach
- Rezan Erdem
- Nadia Zadran
- Ramon Pfaff